Infos vom LSBH 7. November 2020 von Achim Fink View this post on Instagram Wir freuen uns, dass in Hessen für den Sport ab sofort die gleichen Regeln gelten, wie in anderen Bundesländern auch. Soll heißen, Amateur- und Freizeitsportler können ab heute alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands auf und in allen Sportanlagen Sport treiben. Hessens Sportanlagen bleiben nunmehr grundsätzlich nicht mehr geschlossen. In Hessen kann damit – wie in den übrigen Bundesländern – beispielsweise Paartanz, Tischtennis im Einzel, Golf mit zwei Personen oder Judo ausgeübt etc. werden. Mehr lest ihr in unserer Pressemitteilung unter https://yourls.lsbh.de/pm0611 @hessischer.turnverband @hessischertennisverband @kanujugend @hessischerfussballverband @hessischerruderverband @hlv.de @hessen.tt #lsbh #sportlandhessen #corona #leistungssport @athletenhessen @athletenhessen @sportjugendhessen A post shared by Landessportbund Hessen (@lsb_hessen) on Nov 6, 2020 at 4:13am PST