*Der Vereinsbeitritt in Form einer Familienmitgliedschaft ist ab drei Personen einer Familie möglich. Zu einer Familie zählen nur Ehepartner oder eheähnliche Lebensgemeinschaften und die dazugehörigen, im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder.
Kinder und Jugendliche verbleiben in Familienmitgliedschaften bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Ab dem Jahr, in dem die betreffenden Personen das 22. Lebensjahr vollenden (22. Geburtstag), werden sie als erwachsene Einzelmitglieder weitergeführt. Ausgenommen Auszubildende und Studenten.
Die Beiträge werden 1 mal jährlich eingezogen. Eine Einzugsermächtigung ist erforderlich.
Für vereinzelte Angebote kann ein Zusatzbeitrag anfallen. Nähere Informationen hierzu sind beim jeweiligen Trainer erhältlich.
Um Mitglied zu werden füllen Sie einfach das Beitritt-Antrags Formular aus. Sie bekommen es von Ihrem Trainer oder laden Sie es sich herunter. Kündbar immer zum Jahresende.
Sie können jederzeit bei uns ein kostenloses Probetraining absolvieren. Bitte sprechen Sie den jeweiligen Trainer an.
Kündigen
Die Kündigung der Mitgliedschaft kann zum Jahresende erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Jahresende. Die Kündigung muss also bis zum 30. November erklärt werden und zugegangen sein. Kündigungen können per Post, Fax oder Email eingereicht werden. Die Bestätigung Ihrer Kündigung erfolgt nicht automatisch. Für die Bestätigung Ihrer Kündigung per Post fügen Sie bitte eine Kopie Ihrer Kündigungserklärung und einen ausreichend frankierten Rücksendeumschlag bei. Alternativ können Sie Ihre Faxnummer oder Emailadresse angeben.
Beiträge
Was
Wer
2018
2020
Anmeldegebühr
Erwachsene
25 €
25 €
Ehepaar / Familie
40 €
40 €
Kinder, Jugendliche, Schüler, Studenten (je bis 21 Jahre)
*Der Vereinsbeitritt in Form einer Familienmitgliedschaft ist ab drei Personen einer Familie möglich. Zu einer Familie zählen nur Ehepartner oder eheähnliche Lebensgemeinschaften und die dazugehörigen, im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder.
Kinder und Jugendliche verbleiben in Familienmitgliedschaften bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Ab dem Jahr, in dem die betreffenden Personen das 22. Lebensjahr vollenden (22. Geburtstag), werden sie als erwachsene Einzelmitglieder weitergeführt. Ausgenommen Auszubildende und Studenten.
Die Beiträge werden 1 mal jährlich eingezogen. Eine Einzugsermächtigung ist erforderlich.
Für vereinzelte Angebote kann ein Zusatzbeitrag anfallen. Nähere Informationen hierzu sind beim jeweiligen Trainer erhältlich.
Gebühren
Beachvolleyballplatz
Zeitstunde
15€
Kegelbahn
Zeitstunde
10€
Konto-und Adressänderungen
Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Kontodaten oder Ihrer Anschrift mit: Ellen Fink.
Vor dem Ausfüllen und Einreichen der Schadenanzeige bei der Versicherung ist dem Vereinsvorstand der Unfall anzuzeigen. Sie erhalten sodann einen individualisierten und mit den Angaben des Vereins ausgefüllten Unfallbogen zur Vervollständigung